Gemeinsam für die Stadt Lüneburg Eckpunkte für eine Gruppenbildung zwischen den Fraktionen der SPD und CDU im Rat der Stadt Lüneburg I. Präambel Eine Partnerschaft zwischen SPD und CDU garantiert auf einer breiten Mehrheit im Rat der Stadt Lüneburg eine weitere positive Entwicklung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Diese Partnerschaft baut auf Verlässlichkeit, Erfahrung und Stabilität. Lüneburg ist eine lebens- und liebenswerte Stadt. Deshalb wird auch der Zuzug in die Stadt Lüneburg weiter anhalten. Wir müssen gemeinsam Konzepte für die Entwicklung der Stadt Lüneburg vorausschauend erarbeiten. Unsere Stadt muss auch in Zukunft wirtschaftlich leistungsfähig, ökologisch nachhaltig und sozial gerecht entwickelt werden. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg eine besondere Bedeutung zu. Die Stadt Lüneburg als Oberzentrum im Nordosten Niedersachsens steht in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Durch Stärkung der Rahmenbedingungen für Arbeit und Wirtschaft sollen neue Arbeits- und Ausbildungsplätzen geschaffen, die Zahl der Beschäftigten erhöht sowie die Zahl der Empfänger von Transferleistungen gesenkt werden. 70 % der Arbeitsplätze der Region befinden sich in der Stadt. Gemeinsam werden wir die politischen Ziele wie die konsequente Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung, das Realisieren von Projekten mit EU-Fördermitteln und die politischen Schwerpunkte in den Bereichen Bildung, Schule, Familie in der Wahlperiode 2006 2011 umsetzen. Wir betrachten den demografischen Wandel als Herausforderung und Chance für die Entwicklung unserer Region. Wir sind eine wachsende Region mit einer unter dem Landesdurchschnitt liegenden Altersstruktur. Gleichwohl werden auch wir mit demografischen Veränderungen konfrontiert, die uns zu konkretem Handeln verpflichten. Wir sehen in der aktiven Gestaltung des demografischen Wandels eine Querschnittsaufgabe, die sich auf alle Handlungsfelder der politischen Programme bezieht. Für die politische Zusammenarbeit bilden wir einen Gruppenausschuss, der mit bindender Wirkung die Entscheidungen der Gruppenpartner die Arbeit der SPD/CDUGruppe koordiniert. Entscheidungen des Gruppenausschusses sind von beiden Fraktionen als bindend und richtungsweisend für das Abstimmungsverhalten im Rat zu betrachten. Darüber hinaus wird ein Koordinierungsausschuss zwischen Stadt und Landkreis als feste Institution eingerichtet (Landrat, Oberbürgermeister, jeweils zwei Fraktionsvorsitzende aus Stadt und Kreis, zwei Hauptverwaltungsbeamte der Gemeinden). Anträge der Gruppenpartner werden nur gemeinsam und im Einvernehmen eingereicht. Anfragen sind vorher abzustimmen. Auch in Wahlkampfzeiten muss die erfolgreiche Arbeit der Gruppe gewährleistet bleiben. Berechtigte Kritik an übergeordneten Entscheidungen muss allerdings einzelfallbezogen möglich sein. Die Wahlprogramme von SPD und CDU sind Grundlage für die politische Arbeit bis 2011. Ergänzend wird als Grundlage für die Zusammenarbeit folgendes vereinbart: II. Ziele der Zusammenarbeit 1. Finanzen 1.1. Die Fortsetzung der Konsolidierung der Haushalte 2007 bis 2011 hat für die Gruppenpartner höchste Priorität. Alle anstehenden Investitionsobjekte und Projekte der Stadtentwicklung stehen unter striktem Finanzierungsvorbehalt. Der Haushalt der Stadt Lüneburg wird durch ein jährlich fortzuschreibendes Konsolidierungskonzept in seiner Verschuldung begrenzt, die Ausgaben sollen sinken. Insbesondere die Personalkosten müssen kontinuierlich überprüft werden. Mögliche Fluktuationen sind bei der Wiederbesetzung von Stellen oder aber Neubesetzungen zu beachten. Betriebsbedingte Kündigungen werden für die Stadt Lüneburg und deren Beteiligungen ausgeschlossen. Zur Konsolidierung der Finanzen der Stadt soll auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Landkreis Lüneburg beitragen. Auch mit anderen Gemeinden und Landkreisen soll im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit über weitere Kooperationen als Voraussetzungen von Kostensenkungen verhandelt werden. Volkshochschule und Kreisvolkshochschule werden mit dem Ziel zusammengeführt, dass Anfang 2008 eine Überführung in die gemeinsame Bildungs-GmbH vollzogen wird. 1.2 Zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg wird eine gemeinsame Nutzung von Datenbanken angestrebt. Möglichkeiten eines Personalkosten-Controllings sollen geprüft werden. 1.3 Zur Erlangung von Ziel-1-Gebietsfördermitteln der Förderperiode 2007 bis 2013 verhandelt die Stadt Lüneburg mit dem Landkreis über eine Prioritätenliste und über einen Anteil an Investitionsobjekten in der Stadt. 1.4 Die Stadt Lüneburg wird mit dem Landkreis Lüneburg den Lüneburg-Vertrag aktualisieren. Dazu wird eine Arbeitsgruppe innerhalb der SPD/CDU-Gruppe eingesetzt. 2. Schule, Bildung, Universität 2.1 Gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg wird im Rahmen einer externen Begutachtung für die Region Lüneburg die Schulentwicklung fortgeschrieben. Das Ergebnis der Begutachtung soll Grundlage für die weitere Entwicklung der Schulen bilden. Übereinstimmung besteht, dass der Wettbewerb der Schulen ohne Schulbezirke weiterhin gewährleistet werden soll, dass Lüneburger Gymnasien möglichst fünfzügig organisiert bleiben und dass der Hauptschulbereich bezüglich in Betracht kommender Zusammenlegungen beobachtet werden muss. Darüber hinaus wollen wir die in der Stadt Lüneburg bestehenden offenen Ganztagsschulen im Rahmen eines pädagogischen Ergänzungskonzeptes zur besseren Betreuung unterstützen. 2.2 Die Schulsanierung an den Lüneburger Stadtschulen wird einvernehmlich fortgesetzt. Die Stadt beteiligt sich an einem Netzwerk Kommunaler Bildungsplan. Dadurch sollen Stadt und Landkreis zu einer Bildungsregion zusammengeführt werden. 2.3 Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wollen wir weitere Krippen, KiTa- und Hortplätze einrichten. Anzustrebende flexiblere Öffnungszeiten und Ferienbetreuung tragen den Bedürfnissen der Mütter und Väter stärker Rechung. 2.4 Die Verbesserung der frühkindlichen Bildung fordert neue Handlungskonzepte. Auf der Basis der Förderrichtlinie des Landes soll eine Gesamtkonzeption für eine verstärkte Verzahnung von Grundschulen und Kindertagesstätten entwickelt werden.Als wichtigen Schritt in diese Richtung sehen wir die Einrichtung von so genannten Bildungszentren. Diese Bildungszentren vernetzen Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern in Kindertagesstätten, Horten und in Grundschulen mit Ganztagsangebot. Im Rahmen dieser Vernetzung an einem Standort arbeiten die Kindertagesstätten, Horte und Ganztagsgrundschulen zusammen. Als Standorte für dieses Modell kommen die Hasenburger Grundschule, die Grundschule Lüne (nach Auszug der Außenstelle Johanneum) und die Igel-Schule in Betracht. 2.5 Wir wollen die zusätzliche, von der Stadt initiierte Sprachförderung, in den Kindertagesstätten aufrechterhalten und weiter verstärken. 2.6 In der Verwaltung sollen für Mütter und Väter vermehrt Teilzeit- und Telearbeitsplätze entstehen. 2.7 Die Stadt Lüneburg unterstützt die Fortentwicklung der Lüneburger Universität im Rahmen des Bologna-Prozesses. Die Erhöhung der Studierendenzahlen ist wichtig für die Fortentwicklung des Wirtschaftsfaktors Universität Lüneburg.Gemeinsam mit der Universitätsleitung soll versucht werden, eine bessere Finanzausstattung durch das Land Niedersachsen bezogen auf die Pro-Kopf Zahlungen und im Vergleich mit anderen Universitäten gleicher Größenordnungen zu erzielen. 3. Verkehr 3.1 SPD und CDU stehen zum Bau der A 39 als wirtschaftliche Entwicklungschance für die Region. Gemeinsam mit der Landesregierung und der Landesstraßenbaubehörde soll bis zum Jahresende eine für Lüneburg vertretbare Lösung gefunden werden. 3.2 Die im Rat beschlossene Stellungnahme der Verwaltung ist Basis für die weitere Positionierung der Stadt in der Frage der A 39; Dabei dürfen nicht Teiltrassen verglichen werden. Unverzichtbar ist ein Gesamtvergleich einer möglichen Ostumfahrung Lüneburgs mit einer Westumfahrung. Dem Schutzgut Mensch muss in einer vergleichenden Untersuchung möglicher Trassen höchste Prioritäten eingeräumt werden. Die von der Landesstraßenbauverwaltung vorgeschlagene Vorzugstrasse (Klostertrasse) lehnen wir ab. 3.3 Gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg wird sich die Stadt dafür einsetzen, dass eine weiter östlich liegende Trasse, eine Deckelung der Ostumgehung und eine Ertüchtigung der B 4 mit einer neuen Umfahrung Lüneburgs untersucht werden. Durch die Untersuchung muss festgestellt werden, ob und welche Trasse unter Berücksichtigung der o.a. Prioritäten (Ziffer 3.1, 3.2) umsetzbar ist. In die Abwägung sind auch die bisherigen Trassenvorschläge einzubeziehen. 3.4 Die Grundlage für die innerstädtische Verkehrsplanung bildet der Verkehrsentwicklungsplan, der in einem dynamischen Prozess weiter zu entwickeln ist. 3.5 Es wird angestrebt, den Umweltverbund (Fußgänger, Radfahrer, Busse und Bahnen) durch den weiteren Ausbau der Fuß- und Radwege sowie eine Verbesserung des ÖPNV zu stärken. 3.6 Eine Entlastungsstraße von der Goseburg zur Ostumgehung / A 250 wird angestrebt. 3.7 Die Verkehrssituation an der Kreuzung Erbstorfer Landstraße / Hölderlinstraße ist zumindest mit einer Ampel zu regeln. Der Landkreis ist Träger der Maßnahme, die Stadt beteiligt sich mit 20.000 Euro. 3.8 Beim Bau des 3. Gleises muss der größtmögliche Lärmschutz für die betroffenen Bereiche der Stadt schnellstmöglich gebaut werden. 4. Wirtschaft 4.1 Die weitere Ansiedlung von Unternehmen in Lüneburg hat für uns oberste Priorität. Die Stadt Lüneburg muss ihre Interessen gemeinsam mit dem Landkreis in der Wachstumsinitiative Süderelbe noch deutlicher als bisher vertreten. Eine starke Einbindung in die Metropolregion Hamburg ist für Lüneburg von besonderer Bedeutung. Die Wirtschaftsförderung durch die Wirtschaftsförderungs GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (WLG) und die Lüneburg Marketing GmbH müssen über die Bestandspflege hinaus insbesondere der Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Lüneburg dienen. Rund 70 % der Arbeitsplätze imLandkreis befinden sich auf städtischem Gebiet. 4.2 Für die Ziel-1-Gebietsförderkulisse 2007 bis 2013 ist gemeinsam zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg eine Prioritätenliste abzustimmen und zur Förderunganzumelden. Es wird bei der WLG eine Arbeitsgruppe Stadt / Landkreis/Gemeinden zur Erstellung der Prioritätenliste eingerichtet. 4.3 Die Parkraumbewirtschaftung ist zu verbessern. Sie soll noch besser als bisher mit der Parkraumgesellschaft abgestimmt werden. In Anbetracht der Defizite sind gemäßigte stufenweise Gebührenerhöhungen zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Zuschüsse künftig auf Null zu reduzieren. 5. Infrastruktur- und Stadtentwicklung 5.1 Die Nordlandhalle soll zur Veranstaltungs- und Kongresshalle umgebaut werden, denn Lüneburg braucht eine eigene Veranstaltungshalle. Der Umbau der Nordlandhalle hat oberste Priorität, ist aber nur mit Fördermitteln umsetzbar. Die Frage der Wirtschaftlichkeit muss noch näher untersucht werden. Die Kapazität eines solchen Kongresszentrums sollte bei ca. 600 bis ca. 800 Personen und als Veranstaltungshalle bei bis zu 3.000 Personen liegen. Mit dem Landkreis Lüneburg soll über eine finanzielle Beteiligung verhandelt werden. 5.2 Die Reichenbachbrücke soll in dem vorgesehenen Umfang erneuert werden. Die Konzeption zur Verbesserung der Hafenansicht und der Anbindung der Bastionen werden dabei in Betracht gezogen. 5.3 Mit den in Aussicht gestellten Ziel-1-Gebietsfördermitteln soll u.a. das Wasserviertel saniert werden. 5.4 Zur Verbesserung der städtebaulichen Situation auf dem Havemann-Gelände sollte hier baldmöglichst eine Lösung angestrebt werden. 5.5 Ein zusätzliches Parkhaus am Bahnhof Lüneburg wird nach Förderfähigkeit in Lüneburg unter finanzieller Beteiligung des Landkreises gebaut. 5.6 Im Rahmen der Aktualisierung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) soll dem Bedarf der Stadt Lüneburg nach weiterer städtebaulicher Entwicklung und notwendiger Verkehrsanbindungen Rechnung getragen werden. 5.7 Für die Stadt Lüneburg wird ein Stadtentwicklungskonzept (Flächennutzungsplan, Landschaftsplan) angestrebt, das von einer Politik der Nachhaltigkeit geprägt ist. Die aktuelle Bauleitplanung, wie beispielsweise bezogen auf den Schlieffen-Park, wird fortgesetzt. 5.8 Die Probleme im Zuge des Baus der Ortskernentlastungsstraße werden mit der Gemeine Reppenstedt einvernehmlich gelöst. 5.9 Die technische Ausstattung der Feuerwehren soll weiter verbessert werden und der Ausbau der Feuerwehrwache Süd wird fortgesetzt. 6. Sparkasse Lüneburg 6.1 Die Satzung des Sparkassenzweckverbandes vom 22.10.1990 hat weiterhin Bestand. Sie legt das Beteiligungsverhältnis von Landkreis Lüneburg (60 %) und Stadt Lüneburg (40 %) fest. Dieses ist beizubehalten. 6.2 Die Vereinbarung gem. § 12 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.10.1990 wird wie folgt geändert: Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes ist grundsätzlich der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises; er kann das Amt auf den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt übertragen. 6.3 Der Vorsitz der Sparkassenstiftung zur Förderung der Kunst wird von der Stadt wahrgenommen. 6.4 Personalentscheidungen auf Vorstandsebene werden einvernehmlich geregelt. 7. Kultur 7.1 Alle kulturellen Einrichtungen haben weiterhin unsere volle Unterstützung. 7.2 Das Lüneburger Theater soll als Drei-Sparten-Theater langfristig gesichert werden. Der Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Lüneburger Theater soll bis zum Ende 2006 unterzeichnet werden. Sollte das Land etwaige Tariferhöhungen ab 2009 mit Folgekosten nicht übernehmen, werden dieStadt Lüneburg und der Landkreis den Zuschussbetrag um 50.000 Euro erhöhen. Das Theater muss dennoch nach weiteren Möglichkeiten zur finanziellen Konsolidierung durch Ausgabereduzierungen und Einnahmeverbesserungen suchen. 7.3 Die Musikschule wird in die Kultur GmbH in Lüneburg eingegliedert und weiterhin gefördert. Beitragsstabilität ist anzustreben. 7.4 Lüneburg bewirbt sich im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten weiterhin um Anerkennung als Weltkulturerbe. 7.5 Eine Neuordnung der Museumslandschaft muss erfolgen. Zukünftig sollten die Museen aus einer Hand organisiert und vermarktet werden. 7.6 Die Stadt Lüneburg wird sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an einer Erweiterung des Ostpreußischen Landesmuseums inkl. einer baltischen Abteilung beteiligen. 7.7 Die geplante Einrichtung einer Kunsthalle im Alten Kaufhaus wird begrüßt. 8. Sport 8.1 Für die Festlegung der Schwerpunkte im Bereich Sport soll eine Bestandserhebung erfolgen und auf der Basis dieser Erhebung der Sportstättenleitplan fortgeschrieben sowie ein Sportstättensanierungsplan erarbeitet werden. 8.2 Es besteht Übereinstimmung, dass die Übungsleiterförderung erhalten bleibt und für die Sportstättennutzung stadteigner Anlagen keine Gebühren erhoben werden. 8.3 Die Sportvereine werden durch Zuschüsse m Rahmen des jeweiligen Haushaltes weiterhin unterstützt. 9. Soziales 9.1 Wir sehen ein besonderes Ziel der Sozialpolitik darin, soziale Probleme bereits durch präventive Maßnahen zu verhindern, abzuschwächen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. 9.2 Wir werden die Arbeit der Freien Träger und der Wohlfahrtsverbände weiter unterstützen und die Integration in einem Netzwerk Soziale Hilfsdienste anstreben. 9.3 Die effektive Sozial- und Jugendarbeit in den drei Regionalbereichen der Stadt soll weiter ausgebaut werden. Besondere Zielgruppen sind Kinder und Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren. 9.4 Es wird ein Integrationsbeirat gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg gebildet, der die bisherige Funktion des Ausländerbeirates übernimmt. So kann sichergestellt werden, dass auch die Spätaussiedler und bei uns langjährig lebende ausländische Mitbürger besser integriert werden können. 10. Umwelt und Energie 10.1 Ökonomie und Ökologie sind für uns kein Widerspruch, im Gegenteil, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen kommt uns allen zugute. 10.2 Lüneburg wird weiter zur Solarstadt entwickelt und auch andere regenerative Energien sollen verstärkt genutzt werden. 10.3 Wir wollen verstärkt Anstrengungen zur Energieeinsparung und effizienten Energienutzung in städtischen Gebäuden unternehmen. 10.4 Gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg ist ein Flächenpool für notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu bilden. III. Verschiedenes 1.1 Personelle Entscheidungen, die sich auf herausgehobene Positionen wie Dezernenten und Geschäftsführer beziehen, werden zwischen den Gruppenpartnern im Einvernehmen getroffen. 1.2 Der Gruppenausschuss besteht aus jeweils drei Mitgliedern. Gruppensprecher ist die/der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Vertreterin die/der Vorsitzende der CDU-Fraktion. 1.3 Es werden zwei ehrenamtliche Bürgermeister (je einer SPD und CDU) einvernehmlich von den Gruppenpartnern gewählt. 1.4 Die SPD stellt die Ratsvorsitzende. 1.5 Von den 10 auf die Gruppe entfallenen Ausschussvorsitze gehen 6 an die SPD und 4 an die CDU. 1.6 Aufsichtsratsvorsitze werden wie folgt wahrgenommen: SPD: AGL, GfA, Bildungs- und Kultur GmbH CDU: Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH, Theater, LKH Vorsitzender AR Klinikum: Wolfgang Weber Vorsitzender des AR Gesundheits-Holding: OB 1.7 Der Aufsichtsrat der Theater GmbH soll um zwei Sitze erweitert werden (jeweils ein Sitz für den Freundeskreis Theater und die Volksbühne). 1.8.1 Aufsichtsratsvorsitze in Gesellschaften mit Beteilung des Landkreises (WLG, Theater, GfA) werden zur Mitte der Wahlperiode mit dem Landkreis gewechselt. Lüneburg, den 30.10.2006

Für den SPD-Ortsverein Für den CDU-Stadtverband Hiltrud Lotze Wolfgang Kuhn

Für die SPD-Ratsfraktion Für die CDU-Ratsfraktion Heiko Dörbaum Regina Baumgarten